Gemeindeversammlung
Montag, 5. Juni 2023, 19.30 Uhr, Mehrzweckgebäude Emmenschachen
Traktanden
1. Gemeinderechnung 2022 - Genehmigung
2. Überbauungsordnung "Kiesabbauerweiterung Waldhaus II" mit Zonenplanänderung und Schutzzonenplanänderung – Genehmigung
3. Verschiedenes
Unterlagen
Alle Unterlagen zur Gemeindeversammlung sind hier aufgeschaltet. Die Beilagen zum Traktandum 2 finden Sie unter den wichtigen Projekten.
Beschwerderecht
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental einzureichen (Art. 63ff VRPG). Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage vom Tag nach der Einwohnergemeindeversammlung an gerechnet.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger(innen), die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Lützelflüh aktuell
Der Gemeinderat orientiert über die Gemeindeversammlungsgeschäfte im "Lützelflüh aktuell". Dieses wird jeweils spätestens 10 Tage vor den Versammlungen in alle Haushalte verschickt.
Der Gemeinderat