31. Mai. 2021, 15:37 Uhr
E-Umzug
E-Umzug ab 1. Juni 2021
Nach langen Verzögerungen freut es die Gemeindeverwaltung, Ihnen mitzuteilen, dass eUmzugCH ab 1. Juni 2021 einsatzbereit ist.
Der elektronische Umzug ermöglicht den in der Schweiz niedergelassenen Einwohnerinnen und Einwohner, sich elektronisch an-, um- oder abzumelden. Das persönliche Vorsprechen am Schalter der Einwohnerkontrolle ist bei der Verwendung von eUmzugCH nicht mehr notwendig.
Folgende Punkte sind bei einem elektronischen Umzug zu beachten:
- Bei der Nutzung von eUmzugBE bezahlen Sie lediglich die Meldegebühren der Gemeinde. Die Gemeinden können anfallende Gebühren nachträglich in Rechnung stellen, insbesondere bei ausländischen Staatsangehörigen (ausländerrechtliche Gebühren wie z.B. Ausweisgebühr).
- Volljährige Kinder, welche mit einem oder beiden Elternteilen im gleichen Haushalt leben und mitumziehen, müssen den Umzug eigenständig melden (entweder per Online-Service eUmzugCH oder am Gemeindeschalter).
- Der Heimatschein wird von der Wegzugsgemeinde direkt der neuen Wohngemeinde per Post zugestellt.
- Der Onlinedienst steht für Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter nicht zur Verfügung.
- Für ausländische Personen mit Wohnsitz in der Schweiz hängt die Zulässigkeit der Nutzung von eUmzug von der Ausweisart ab.
- Der Kanton Bern ist mit der Versuchsverordnung eUmzugCH legitimiert, den Online-Service eUmzugCH anzubieten.
- Der Kanton Bern wird jeden Missbrauch von eUmzugCH zu einer strafrechtlichen Anzeige bringen.
Weitere Informationen entnehmen Sie auf der Homepage von eUmzugCH.
Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Gemeindeschreiberei Lützelflüh unter der Telefonnummer 034 460 16 11 gerne zur Verfügung.
Gemeindeschreiberei Lützelflüh