Anpassung der Kostenschwelle für die Baubewilligungskompetenz kleiner Gemeinden
Die Baubewilligungskompetenz der kleinen Gemeinden (kleiner als 10'000 Einwohner) entfällt aktuell an das Regierungsstatthalteramt, wenn die Baukosten eines Bauvorhabens eine Million Franken übersteigen (Art. 9 Abs. 2 BewD).
Seit Inkraftsetzung des Baubewilligungsdekretes (BewD) 1995 wurde die Kostenschwelle von 1 Million Franken nie an den aktuellen Baukostenindex angepasst. Die Direktorin für Inneres und Justiz hat daher beschlossen, die Bausumme an den Baukostenindex anzupassen und per 1. Januar 2023 auf neu CHF 1,4 Millionen zu erhöhen.
Somit wird ab dem 1. Januar 2023 das Baubewilligungsverfahren durch die Bauverwaltung Lützelflüh durchgeführt, wenn die Baukosten des Bauvorhabens unter 1,4 Millionen Franken liegen (weitere Ausnahmen s. Art. 8 + 9 BewD).
Bauverwaltung Lützelflüh