Gemeindeversammlung vom 7. September 2020
Traktanden
1. Gemeinderechnung 2019 - Genehmigung
2. Änderungen Organisationsreglement OgR – Genehmigung
3. Reglement über die Urnenwahlen und –abstimmungen (neu) – Genehmigung
4. Reglement über die SF Grabunterhalt (neu) – Genehmigung
5. Kreditabrechnung Sanierung Gemeindehaus – Kenntnisnahme
6. Verschiedenes
Nach der Versammlung offeriert der Gemeinderat den Teilnehmenden ein Apéro. Das Schutzkonzept für die Durchführung der Gemeindeversammlung ist auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Wir bitten Sie, rechtzeitig bei der Mehrzweckhalle Grünenmatt zu erscheinen.
Unterlagen
Die vollständige Gemeinderechnung 2019 sowie alle Unterlagen zu den Geschäften sind auf der Homepage der Gemeinde Lützelflüh aufgeschaltet.
Öffentliche Auflage
Die unter den Traktanden Nr. 2, 3 und 4 erwähnte Reglemente liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Beschwerderecht
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental einzureichen (Art. 63ff VRPG). Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage vom Tag nach der Einwohnergemeindeversammlung an gerechnet.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger(innen), die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Lützelflüh aktuell
Der Gemeinderat orientiert über die Gemeindeversammlungsgeschäfte im "Lützelflüh aktuell". Dieses wird jeweils spätestens 10 Tage vor den Versammlungen in alle Haushalte verschickt.
Alle erwähnten Unterlagen finden Sie auf unserer Homepage unter Gemeindeversammlung.