Teilrevision Bauinventar – Ankündigung öffentl. Einsichtnahme
Gestützt auf die am 1. April 2017 in Kraft getretene Änderung des Baugesetzes überarbeitet die kantonale Denkmalpflege in Zusammenarbeit mit den Gemeinden zurzeit das Bauinventar. Das Bauinventar ist ein Fachinventar, das die schützens- oder erhaltenswerten Baudenkmäler im Kanton Bern verzeichnet.
Die Revision der Inventarobjekte umfasst neben der Überprüfung und Reduktion der erhaltenswerten Objekte auch die von der Baugesetzgebung vorgeschriebene Nachführung des Bauinventars. Im Zuge dieser Nachführung wurden Gebäude bis und mit Baujahr 1990 überprüft und gegebenenfalls für eine Aufnahme als schützens- oder erhaltenswerte Baudenkmäler vorgesehen. Bei den Neuaufnahmen handelt es sich in erster Linie um Objekte der jüngeren Architektur, die in den Bauinventaren bisher meistens als sogenannte Anhangobjekte verzeichnet worden sind. Vereinzelt kann es sich auch um Objekte mit älterem Baujahr handeln, die bei der Erstinventarisierung unbeachtet blieben und zu denen heute neue Erkenntnisse vorliegen, oder um Objekte, die bisher nicht eingestuft waren, aber mittlerweile vertraglich unter Schutz gestellt worden sind.
Weitere Informationen entnehmen Sie den untenstehenden Dokumenten/Links:
Bauinventar der Gemeinde Lützelflüh - Teilrevision 2021/22
Öffentliche Einsichtnahme Revision Bauinventar
Merkblatt
Publikation
Information im Lützelflüh aktuell (3. Ausgabe 2022)