Elektronisches Baubewilligungsverfahren ab 1. März 2022 im Kanton Bern
Ab dem heutigen Tag müssen Baugesuche elektronisch über eBau ausgefüllt und eingereicht werden und die Papierformulare dürfen nicht mehr für die Baueingabe verwendet werden. Die Bauverwaltung Lützelflüh wird Baugesuche, welche ab heute nicht elektronisch über eBau eingereicht werden, aufgrund von formellen Mängeln zurückweisen müssen. Die Baugesuchseingabe in Papierform wird ab diesem Zeitpunkt von den Gemeinden grundsätzlich nicht mehr behandelt. Alle noch laufenden Baugesuche, welche ab Anfangs März 2022 noch nicht bewilligt sind und nicht über eBau laufen, werden weiterhin in Papierform bearbeitet und bewilligt.
Falls Sie gerne im eBau die Baueingabe üben oder testen möchten, wird vom Kanton ein öffentliches Testsystem zur Verfügung gestellt. In diesem können Baugesuchsteller zu übungszwecken ein fiktives Baugesuch erstellen, bearbeiten und einreichen.
Gesuchstellende können dieses Testsystem unter folgendem Link öffnen und sich einloggen: https://portal.ebau-test.sycloud.ch/
Bei Fragen zu der Einreichung und den einzelnen Verfahrensschritten im eBau unterstützt Sie die digitale Wegleitung und die Bauverwaltung. Wir danken für Ihre elektronische Eingabe! Weitere Informationen sowie nützliche Links zu eBau finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Lützelflüh, im Lützelflüh aktuell (Ausgabe Februar 2022) und der Homepage des Kantons Berns.
Für das Einreichen des Baugesuches über eBau danken wir Ihnen. Über folgenden Link gelangen Sie zur kantonalen Registrationsseite von eBau: https://ebau.apps.be.ch/
Weitere Informationen zu eBau: https://www.be.ch/projekt-ebau
Bauverwaltung Lützelflüh