Sonnmattweg
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) wird die Benützung der folgend genannten Gemeindestrassen wie folgt erschwert:
Teilstrecke
ab Höhe Sonnmattweg 8 bis Bahnunterführung
Baubeginn
ab 12. September 2022 (Kalenderwoche 37)
Grund
Erschliessungsarbeiten
Massnahmen
Infolge der Erschliessungsarbeiten und dem damit verbundenen Bauverkehr kann es auf der Gewerbestrasse, dem Birkenweg sowie dem Sonnmattweg während der Bauzeit temporär zu Verkehrsbehinderungen kommen. Für Fussgänger und Velofahrer ist der Durchgang auf dem Sonnmattweg via Bahnunterführung grundsätzlich gewährleistet. Es ist jedoch mit kurzen Wartezeiten zu rechnen. Die Verkehrsmassnahmen werden entsprechend signalisiert. Die Anweisungen der örtlichen Baufachkräfte sind zu beachten.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung und die auftretenden Lärmimmissionen.
Tiefbaukommission Lützelflüh