Gemeindeversammlung vom 29. November 2021
Traktanden
1. Genehmigung Budget 2022; Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer
2. Änderungen Reglement für Sitzungsgelder, Entschädigungen und Spesen der Mitglieder der Gemeindeorgane – Genehmigung
3. Änderungen Personalreglement – Genehmigung
4. Änderungen Feuerwehrreglement – Genehmigung
5. Abfallreglement (neu) – Genehmigung
6. Verschiedenes
Das Schutzkonzept für die Durchführung der Gemeindeversammlung ist auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Es gilt Maskenpflicht. Auf den traditionellen kleinen Imbiss nach der Gemeindeversammlung muss aufgrund der aktuellen Lage leider weiter verzichtet werden.
Unterlagen
Sämtliche Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Lützelflüh eingesehen werden. Die Reglemente liegen zudem während 30 Tagen vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Lützelflüh öffentlich auf.
Beschwerderecht
Beschlüsse der Gemeindeversammlung können beim Regierungsstatthalteramt Emmental mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage, ab dem Tag nach der Einwohnergemeindeversammlung gerechnet.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger(innen), die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Lützelflüh aktuell
Der Gemeinderat orientiert über die Gemeindeversammlungsgeschäfte im Lützelflüh aktuell. Dieses wird spätestens 10 Tage vor der Versammlung in alle Haushalte verschickt.
Alle erwähnten Unterlagen finden Sie auf unserer Homepage unter Gemeindeversammlung.